
Bei einer vollstreckbaren Urkunde handelt es sich um einen der in {§|794|zpo|juris} Abs. 1 Nr. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) genannten weiteren Vollstreckungstitel, aus denen neben Endurteilen die Zwangsvollstreckung stattfindet. Ebenso wie beim Prozessvergleich wird der Titel durch eine freiwillige Handlung des Schuldners geschaffen. In der Mehrza...
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Als vollstreckbare Urkunde wird ein von einem Notar oder einem Gericht aufgenommener und ausgefertigter Vollstreckungstitel bezeichnet. Vollstreckbare Urkunden müssen den Voraussetzungen des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO entsprechen: • Errichtung vor einem deutschen Gericht oder Notar • in den Grenzen der örtlichen Zuständigkeit • Rege...
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https://www.lexexakt.de/glossar/vollstreckbareurkunde.php
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